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Zollinspektor rät: Besser einmal zu oft den roten Ausgang wählen

Das Ende der Osterferien naht und damit für viele die Rückreise aus dem Urlaub. Was Urlaubsheimkehrer beim Zoll am Flughafen beachten müssen, erklärt der Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover, Enrico Bacher.

epd: Herr Bacher, was darf ich als Tourist nicht nach Deutschland mitbringen?

Enrico Bacher: Grundsätzlich gilt: Alles, was Sie hierzulande nicht besitzen dürfen, können Sie nicht einführen, etwa Betäubungsmittel oder Waffen. Aber auch vom Aussterben bedrohte Tiere oder geschützte Korallen und Muscheln sollten im Urlaubsland verbleiben. Einfuhrbeschränkungen und Verbote sind stets von dem jeweiligen Reiseziel abhängig. Bei einer Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten beispielsweise Beschränkungen bestehen auch für Fleisch, Milchprodukte und Eier. Begrenzungen gibt es auch bei Zigaretten: Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern sind 200 erlaubt, innerhalb der EU gilt die Richtmenge von 800 Zigaretten.

Darüber hinaus gilt bei der Einreise mit dem Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land eine Reisefreimenge von bis zu 430 Euro. Wir empfehlen allen Reisenden, ihre Quittungen gut aufzubewahren. Sollten Zollabgaben fällig werden, geht die Zollwert-Ermittlung so um einiges schneller, als wenn der Zollwert der Ware anders ermittelt werden muss. Wer frühzeitig wissen möchte, wie viel Zoll er für eine Sache entrichten muss, kann unseren Abgabenrechner auf www.zoll.de nutzen.

epd: Was tue ich, wenn ich mir nicht sicher bin?

Bacher: Urlauber können sich auf unserer Website über alle Bestimmungen informieren. Wenn Sie sich nach der Ankunft am Flughafen unsicher sind, wählen Sie nach der Gepäckausgabe unbedingt den roten Ausgang. Damit signalisieren Sie, dass Sie etwas anzumelden haben. Wenn Sie vorschnell den grünen Ausgang wählen und eine Wertfreigrenze überschritten haben, kann dies in einem Strafverfahren enden.

epd: Was ist mit teuren elektronischen Geräten, die ich von zu Hause mitgebracht habe?

Bacher: Bei Geräten wie Smartphones gehen wir üblicherweise davon aus, dass jeder Urlauber schon bei Reiseantritt ein solches Gerät bei sich hat. Schwierig ist aber zum Beispiel teures Kameraequipment. Hier sollten Sie sich schon vor Reiseantritt am Flughafen vom Zoll bescheinigen lassen, dass Sie das Gerät schon in Deutschland hatten.

epd: Was waren die ungewöhnlichsten Zollvergehen am Flughafen Hannover in letzter Zeit?

Bacher: Im letzten Jahr hat sich ein Mann einen Koffer mit mehr als 40 Kilogramm Fleisch aus Benin nachschicken lassen. In einem anderen Fall hat eine Rückkehrerin aus der Türkei versucht, Brilliantschmuck im Wert von fast 35.000 Euro durch den Zoll zu schmuggeln. Probleme bereiten uns auch immer wieder Urlauber, die Hunde und Katzen ohne die nötigen Dokumente mitbringen. 2023 gab es dazu am Flughafen 48 Vorgänge. Bei Tieren gilt: Wählen Sie immer den roten Ausgang.