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Ziel: „Pflegeteilkaskoversicherung“

Kirchliche Fachverbände fordern eine Senkung des Kostenanteils der Pflegebedürftigen. Und die Heranziehung aller Einkommensarten für die Beiträge zur Pflegeversicherung.

BERLIN – Eine tiefgreifende Reform der Pflegeversicherung fordern die beiden kirchlichen Pflegefachverbände. Zwar habe es in der Vergangenheit immer wieder gesetzliche Ergänzungen gegeben, „doch der große Wurf für die kommenden Jahrzehnte blieb bis jetzt aus“, schreibt Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), kürzlich in einem Beitrag für den Fachdienst „epd sozial“.
Auch deshalb seien die Eigenanteile der Heimbewohner stetig gestiegen. De Vries fordert ein radikales Umdenken bei der Finanzierung der Pflege. Ziel sei eine echte Pflegeteilkaskoversicherung, bei der die Eigenanteile der Heimbewohner gedeckelt sind.
Der DEVAP und sein Pendant, der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), haben ein Impulspapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorgelegt. Darin entwickeln sie Ideen für eine solidarisch bezahlbare Pflege. Der monatliche Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim sei schon jetzt viel zu hoch, heißt es in dem Papier. Zugleich stiegen die Belastungen immer weiter an.
Zentrale Forderung der beiden Verbände ist die Einführung einer Pflegeteilkaskoversicherung. „Die Pflegebedürftigen zahlen dann monatlich einen festen Eigenanteil für die pflegerischen Leistungen (Sockelbetrag), die darüber hinausgehenden Kosten werden in voller Höhe von der Pflegeversicherung getragen“, erläutert de Vries.
Weitere Forderungen sind etwa der Abbau der Grenzen zwischen den Pflegesektoren, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führe. „Die Krankenversicherung zahlt dann unabhängig vom Wohnort sämtliche Maßnahmen der Behandlungspflege und der Pflegebedürftige selbst übernimmt alle 'Haushaltskosten' sowie den bereits erwähnten Sockelbetrag.“
Schließlich wollen die Verbände der Pflegekasse weitere Einnahmen erschließen. Deshalb sollten alle Einkommensarten wie Erträge aus Vermögen, Vermietung oder Verpachtung „auf Basis des steuerlichen Einkommensbegriffs für die Pflegefinanzierung herangezogen werden“.
„Lange genug wurden in der Pflegebranche nur Löcher gestopft, die Situation zeigt mehr als deutlich, dass die Bemühungen, das alte System zu verbessern, nicht den gewünschten Erfolg haben“, betont der Verbandschef: „Es ist wie ein altes Auto mit neuem Lack: Es sieht gut aus, fährt deswegen aber leider nicht besser. Noch einmal zu lackieren, hilft da auch nicht. Mehr vom Gleichen hilft nicht mehr. Weiterdenken ist angesagt.“ epd