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Zeitungsverleger: Schlichtung zur SWR-App “Newszone” gescheitert

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und die ARD haben das Schlichtungsverfahren zur Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) für gescheitert erklärt. „Die Teilnehmer halten fest, dass das Schlichtungsverfahren zur streitgegenständlichen Version unter Beibehaltung der dort geäußerten Standpunkte durchlaufen und ohne Einigung beendet ist“, teilte eine BDZV-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Nachfrage in Berlin mit. Der BDZV hält die App für presseähnlich und damit für rechtswidrig.

16 südwestdeutsche Verlagshäuser, darunter die „Stuttgarter Zeitung“, die „Badische Zeitung“ und die „Rheinpfalz“, waren im Frühjahr 2022 gegen den SWR vor Gericht gezogen, weil sie in der App einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen. Das Landgericht Stuttgart entschied im darauffolgenden Oktober im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 14. April 2022 teilweise presseähnlich und nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot „Dasding“ gedeckt sei.

Der SWR legte Berufung ein, woraufhin das Oberlandesgericht Stuttgart Ende Juni 2023 die Entscheidung der Vorinstanz in einem rechtskräftigen Urteil aufhob. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den klagenden Verlagen gegeben habe.

Die betreffenden Verlagshäuser beschlossen nach dem Urteil, eine Schlichtung zur „Newszone“-App zu starten, der SWR stellte die App „aus Respekt vor einem möglichen Schlichtungsverfahren und einem konstruktiven Austausch mit den Verlagen“ nicht wieder online. (2163/12.09.2023)