Das ZDF hat die Gehälter seiner Festangestellten sowie Vergütungen für freie Mitarbeiter und außer- wie übertariflich Beschäftigte des Senders erhöht. Zum 1. Februar habe es für die festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „eine lineare Anhebung der Grundvergütung um 4,71 Prozent“ gegeben, teilte das ZDF auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Es handle sich dabei um eine tarifvertraglich vereinbarte Steigerung. Diese Erhöhung halte sich in dem Rahmen, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Anhebung der Personalkosten zugestanden habe, hieß es.
Die Laufzeit des neuen Vergütungstarifvertrags sei demnach vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2026. Als Ausgleich dafür, dass die Gehälter erst Anfang Februar und damit sechs Monate nach dem Auslaufen des vorherigen Tarifvertrags angepasst wurden, erhalten die festangestellten Beschäftigten laut ZDF eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro.
Ebenfalls zum 1. Februar seien die Vergütungen für die freien Mitarbeiter um 4,71 Prozent angehoben worden. Sie erhielten aber keine Einmalzahlung. Und auch die Vergütungen der außertariflich (AT) und übertariflich (ÜT) Beschäftigten des Senders seien um 4,71 Prozent erhöht worden, erklärte die Fernsehanstalt weiter. Das gelte auch für die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung, also des Intendanten, der Direktorinnen und Direktoren sowie des Justitiars. Die Einmalzahlung erhalten aber weder die AT- und ÜT-Kräfte noch die Mitglieder der Geschäftsleitung.
Der Erhöhung der tariflichen und aller außer- und übertariflichen Gehälter sowie der Anhebung der Vergütungen für die Freien stimmte der Verwaltungsrat des ZDF zu, wie das Gremium bekannt gab. Zum genauen Abstimmungsergebnis machte der Verwaltungsrat keine Angaben. Auf Nachfrage, ob es auch Nein-Stimmen gegen die Erhöhung der AT-Bezüge und gegen die Vergütungsanhebung für die Mitglieder der Geschäftsleitung gegeben hat, äußerte sich der Verwaltungsrat nicht näher: Zu veröffentlichen sei nur das Beratungsergebnis, nicht das Abstimmungsverhalten der Mitglieder in einer nicht-öffentlichen Sitzung.