Die Stadt Würzburg wird noch in diesem Jahr an neun Missbrauchsbetroffene aus den 1960er und 1970er Jahren Soforthilfen für erlittenes Leid in Jugendhilfeeinrichtungen auszahlen. Der Stadtrat hatte am Donnerstagabend einstimmig beschlossen, diese freiwilligen Leistungen für das Fehlverhalten des städtischen Jugendamtes zu leisten. Damit übernehme die Stadt „die moralische Verantwortung“ für das Handeln der Behörde. Als zweite Stadt in Bayern überhaupt nach München setze sich Würzburg aktiv mit dem Thema auseinander, hieß es weiter. Als erste Stadt zahle man Leistungen an Betroffene.
Bereits im vergangenen November hatte der Stadtrat die freiwilligen Leistungen an Betroffene beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt waren der Stadt fünf Betroffene bekannt. Nach einem öffentlichen Aufruf hätten sich vier weitere Betroffene gemeldet, die glaubhaft ihre Gewalterfahrungen geschildert hätten. Dabei handle es sich um körperliche Misshandlungen, sexualisierte Gewalt, Missbrauch und psychische Gewalt. Die Leitung des städtischen Jugendamtes hatte damals bekannt gewordene Vorfälle nicht ernst genommen und damit „das Kindeswohl nicht beachtet und die Fürsorgepflicht verletzt“, teilte die Stadt weiter mit.
Anders als etwa die Landeshauptstadt München hat die Stadt Würzburg nie selbst Kinderheime betrieben. Das erkläre auch die vergleichsweise überschaubaren Fallzahlen. Die Stadt war aber teilweise für die Verwaltung von Heimen zuständig, die von Stiftungen finanziert und von kirchlichen Trägern betrieben wurden. Bei den demnächst von der Stadt an die Betroffenen auszuzahlenden Beträge handelt es sich den Angaben zufolge um eine Leistung, die sich auf das Fehlverhalten der Verwaltung bezieht. Es sei nicht als Schmerzensgeld für tatsächlich begangene Taten der in den Heimen tätigen Personen zu verstehen. (00/3597/14.11.2024)