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„Wie soll da Versöhnung gelingen?“

UK 3/2017, Kolonialverbrechen Namibia (Seite 4: „Sammelklage eingereicht“)
Richtig wird die Nachricht weitergegeben, dass Vertreter der Opfergruppe Herero und Nama eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht haben. Nicht zielführend wird knapp festgestellt, es gehe dabei um Entschuldigung und Entschädigung für die begangenen Verbrechen während deutscher Kolonialherrschaft. Dieses Ziel wird aber durch die eigentlich nur abwehrend zu verstehende Bemerkung des Namibia-Beauftragten der Bundesregierung Ruprecht Polenz – „Es könne nicht um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“ –  in ein falsches Licht gerückt: als bestünde eine Forderung individueller Entschädigung.
Die Opfergruppen fordern ganz anderes, nämlich dass mit den von Deutschland verlangten Wiedergutmachungszahlungen ein kommunaler „Aufbau-Fonds“ (Construction Fonds) eingesetzt wird: Der von Deutschland zu bestimmende Wert des Fonds möge in der Größe des ihnen im Zuge des Völkermords geraubten Wert des Landes, Viehs und Eigentums entsprechen. Die Verbände der bis heute von ihrem Land vertriebenen, oft in bitterer Armut lebenden Herero und Nama haben schon immer betont, keine Individual-Entschädigung zu fordern. Bei dem langfristigen positiv beschiedenen Engagement der Bundesregierung, sich entschuldigend und materiell zu beteiligen, wird nicht nur eine solche sachgerechte Entschädigung ausgeklammert, sondern auch eine verbindliche Entschuldigung verhindert.
Wenn die betroffenen Opfergruppen nicht beteiligt sind, ja die Bundesregierung es nach eigenen Angaben bewusst unterlassen hat, Gespräche mit den Nachfahren zu führen, wie soll da eine Versöhnung gelingen?

Klaus Maßmann,Lotte