Wer Verstöße gegen EU-Recht in einer Firma oder Behörde anzeigt, soll seit 2021 vor Nachteilen geschützt sein. Wie etliche Staaten war Deutschland säumig bei der Umsetzung. Jetzt sind 34 Millionen Euro Strafe fällig.
Deutschland muss 34 Millionen Euro Strafe zahlen, weil es die “Whistleblower”-Richtlinie der EU nicht fristgerecht umgesetzt hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Auch gegen Estland, Luxemburg, Ungarn und die Tschechische Republik verhängten die Richter Sanktionen im Umfang von 375.000 bis 2,3 Millionen Euro.
Geklagt hatte die EU-Kommission in Brüssel, weil die betreffenden Staaten die Richtlinie von 2019 zum Schutz von Hinweisgebern nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zweijahresfrist in nationales Recht umgesetzt hatten.
Die Richtlinie soll verhindern, dass Behörden- oder Unternehmensmitarbeiter einen Verdacht auf Verstöße gegen EU-Recht in ihrer Organisation nur deswegen nicht melden, weil sie Repressalien befürchten. Umgekehrt werden auch wissentlich falsche Angaben geahndet.