Bonn/Hannover – Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland haben unterschiedlich auf die geplante Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen reagiert. Die evangelische Kirche begrüßte die vorgeschlagene Lösung. Sie trage dem Schutz des ungeborenen Lebens Rechnung und sichere das Informationsbedürfnis Betroffener, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Carsten Splitt. Zudem schütze der Gesetzentwurf vor mutwilliger Kriminalisierung.
Dagegen bezeichnete die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) die „geplante Öffnung des Paragraphen 219a“ als überflüssig. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“, erklärte DBK-Sprecher Matthias Kopp auf epd-Anfrage.
Nach dem Gesetzentwurf der großen Koalition sollen Ärzte und Krankenhäuser künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, führen, die auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht werden soll. epd/UK
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