Berlin – Union und SPD haben sich beim Familiennachzug für Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutz geeinigt. Die SPD-Politikerin Eva Högl teilte in Berlin mit, dass die Familienzusammenführungen übergangsweise bis zum 31. Juli ausgesetzt bleiben und danach wieder möglich sein sollen.
Es sei „sichergestellt, dass ab 1. August 2018 der Familiennachzug auch für Familien von subsidiär Geschützten dann endlich wieder möglich ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete, die in der Arbeitsgruppe Migration an den derzeitigen Koalitionsverhandlungen beteiligt ist. Neben einem Kontingent von 1000 Menschen pro Monat sollen auch künftig Härtefälle berücksichtigt werden.
Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutz können seit März 2016 ihre Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen wie andere Flüchtlinge. Betroffen sind davon vor allem Syrer. Untergeordnet schutzberechtigt ist derjenige, der nach Paragraph 4 des Asylgesetzes stichhaltige Gründe dafür vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht oder eine ernsthafte Bedrohung durch Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.
Bei einer Anhörung des Bundestages in Berlin am Tag zuvor hatten sich die Kirchen nachdrücklich dafür ausgesprochen, auch Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz den Nachzug der engsten Familienangehörigen zu gestatten und sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, die Aussetzung des Familiennachzugs planmäßig auslaufen zu lassen und ab dem 16. März wieder voraussetzungslos auch für subsidiär Schutzberechtigte zu ermöglichen. Eine weitere Aussetzung verstößt nach ihrer Auffassung „gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie“, heißt es darin.
Der Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Roland Bank, sprach sich für eine Gleichbehandlung von subsidiär und humanitär geschützten Flüchtlingen aus und dafür, beiden gleichermaßen den Familiennachzug zu gewähren. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hob auf das Recht auf Familienleben ab. Dies umfasse auch das Recht auf Kontakt der Kinder mit beiden Elternteilen.
Vertreter von Städten und Kommunen zeigten bei der Anhörung Verständnis für die humanitären Anliegen, verlangten aber eine Abwägung mit den Erfordernissen der Aufnahme und Integrationsfähigkeit. Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag verwies auf knappen Wohnraum, fehlende Kita- und Schulplätze sowie Integrationskosten. Rechtswissenschaftler hoben ebenfalls auf Abwägungskriterien ab, verlangten aber, Härtefälle zu berücksichtigen. epd/KNA/UK
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Weiter ausgesetzt bis zum 31. Juli
Union und SPD einig. Kirchen bekräftigen ihre Position bei Anhörung zuvor