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“Waldheilbad”: Neues Prädikat für bayerische Gemeinden

Bayerische Gemeinden können ab Dienstag (1.4.) das Prädikat „Waldheilbad“ oder als Vorstufe das Prädikat „Ort mit Waldkurbetrieb“ erhalten. Dies teilten Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann, Forst- und Tourismusministerin Michaela Kaniber sowie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (alle CSU) am Montag in München gemeinsam mit. Gesetzlich verankert wurden die neuen Auszeichnungen bereits im vergangenen Jahr, nun seien die konkreten Voraussetzungen geregelt worden, hieß es.

Gemeinden können das Prädikat „Waldheilbad“ beantragen, wenn sie über einen Heilwald verfügen und Waldkuren anbieten. Zusätzlich müssen sie die Qualitätsstandards für Heilbäder erfüllen und sich zehn Jahre als Kurort bewährt haben. Laut Mitteilung ist der positive Nutzen der Waldtherapie belegt. In Japan und Südkorea habe diese eine lange Tradition, in Deutschland werde sie jedoch noch nicht flächendeckend angeboten. Kaniber forderte, sie fest in die Gesundheitsversorgung und den Gesundheitstourismus zu integrieren.

Grundlage für die Einführung der neuen Prädikate war laut Mitteilung ein Forschungsprojekt der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Dabei wurden Waldareale in 15 Pilotorten analysiert sowie ein bayerischer Kriterienkatalog für die Zertifizierung von Kur- und Heilwäldern erarbeitet.

Herrmann zufolge ist Bayern mit mehr als 355 Prädikatsgemeinden Spitzenreiter bei den Erholungs- und Kurorten in Deutschland. Aktuell gibt es im Freistaat 22 Heilbäder, fünf Kneipp-Heilbäder, drei Kneippkurorte, ein Schroth-Heilbad, 13 heilklimatische Kurorte, 77 Luftkurorte und 237 Erholungsorte. (1091/31.03.2025)