Artikel teilen:

Volksbegehren im Südwesten zum Gender-Stopp nicht zulässig

Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ ist nicht zulässig. Er sei nicht vorschriftsgemäß gestellt worden, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. Er entspreche zudem nicht hinreichend dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Der Antrag wurde am 7. Dezember 2023 beim Innenministerium eingereicht.

Der Gesetzentwurf, der gemeinsam mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, entspricht laut Innenministerium nicht dem Gesetzentwurf, den die Mehrheit der Unterstützer unterschrieben hat. Damit sei der überwiegende Teil der beim Innenministerium eingereichten 14.013 Unterschriften ungültig. Weil das Volksbegehren nach Beginn der Unterschriftensammlung im Wortlaut verändert wurde, sei der Antrag auf Zulassung nicht mehr von den geleisteten Unterschriften gedeckt. Denn die Unterschiede in den verschiedenen Fassungen könnten die Meinungsbildung der Unterzeichner beeinflussen.

Überdies sei der Gesetzentwurf auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig. Der Gesetzentwurf wolle die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in all ihren Ausprägungen generell und grundsätzlich verbieten – bei der Landesregierung, den ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes. Laut Gesetzentwurf solle das sogenannte amtliche Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ angewendet werden. Damit blieben laut Innenministerium aber zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache zulässig. Zudem unterlege dieses Regelwerk einem ständigen, unvorhersehbaren Wandel. Der Gesetzentwurf verweise auf die jeweils gültige Fassung. Der Rechtschreibrat könnte nach Ansicht des Innenministeriums in Zukunft weitere Formen geschlechtsneutraler Sprache zulassen oder sogar vorschreiben. Damit werde die Wirkung des Gesetzes möglicherweise sogar ins Gegenteil verkehrt.

Gegen diese Entscheidung können die Initiatoren innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anrufen. (0072/10.01.2024)