Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gestärkt. Eine Wohnungsdurchsuchung, die darauf abzielte, Beweise für das Manipulieren von Bundeswehrplakaten zu suchen, sei unverhältnismäßig gewesen, betonten die Karlsruher Richter in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Sie gaben damit der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, die von der Polizei daran gehindert worden war, in Berlin ein Werbeplakat für die Bundeswehr durch ein armeekritisches Poster zu ersetzen. Als in Berlin weitere entsprechend veränderte Plakate auftauchten, ordnete das Berliner Amtsgericht an, die Wohnung der Frau zu durchsuchen.
Artikel teilen: