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Verfassungsgericht: Wohnungsdurchsuchung unverhältnismäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gestärkt. Eine Wohnungsdurchsuchung, die darauf abzielte, Beweise für das Manipulieren von Bundeswehrplakaten zu suchen, sei unverhältnismäßig gewesen, betonten die Karlsruher Richter in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Sie gaben damit der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, die von der Polizei daran gehindert worden war, in Berlin ein Werbeplakat für die Bundeswehr durch ein armeekritisches Poster zu ersetzen. Als in Berlin weitere entsprechend veränderte Plakate auftauchten, ordnete das Berliner Amtsgericht an, die Wohnung der Frau zu durchsuchen.

Die Durchsuchung der Privaträume habe jedoch die Grundrechte der Frau verletzt, entschied das Verfassungsgericht. Die Durchsuchung sei unangemessen gewesen, weil die Schwere des Grundrechtseingriffs “außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht”. Es habe sich nur um die Verfolgung eines einfachen Diebstahls gehandelt, erklärten die Verfassungsrichter. Zudem sei es sehr unwahrscheinlich gewesen, dass die Polizei bei der Monate nach der ersten Plakattauschaktion durchgeführten Wohnungsdurchsuchung verwertbare Beweismittel hätte finden können.