Zwei Online-Sportwettenanbieter aus Malta scheitern mit ihren Verfassungsbeschwerden. Karlsruhe verweist auf das Ziel, Glücksspielsucht zu begrenzen.
Zwei Online-Wettanbieter sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Forderung nach einer geringeren Besteuerung gescheitert. Die 3. Kammer des Ersten Senats nahm am Dienstag zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.
Die Karlsruher Richter verwiesen unter anderem auf das staatliche Ziel, Glücksspielsucht einzudämmen. Die Kläger hätten nicht dargelegt, ob dieses Präventionsziel auch bei der geforderten niedrigeren Besteuerung gewährleistet sei. Außerdem sei nicht erkennbar, dass die Steuer die Berufsfreiheit entscheidend einschränke.
Konkret ging es um zwei Beschwerden von Wettanbietern aus Malta. Sie argumentierten, Deutschland dürfe keine zusätzliche Sportwettensteuer erheben, weil sie bereits in Malta umfassend besteuert würden.