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Verfassungsfeindliche Chats: Berliner Polizei darf Bewerber ablehnen

Für das Verwaltungsgericht Berlin war die Ablehnung eines Bewerbers bei der Polizist wegen verfassungsfeindlicher Chats rechtens. Begründet wird das Urteil durch die fehlende charakterlicher Eignung.

Immer wieder gibt es Diskussionen um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen (Symbolbild)
Immer wieder gibt es Diskussionen um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen (Symbolbild)Imago / A. Friedrichs

Die Berliner Polizei hat einen Bewerber zu Recht wegen verfassungsfeindlicher Chatnachrichten abgelehnt. In diesem Fall sei eine Ablehnung wegen fehlender charakterlicher Eignung möglich, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil. Hintergrund war unter anderem das Versenden von den Holocaust verharmlosenden Bildern.

Der im Jahr 2000 geborene Mann hatte den Angaben zufolge mit seinem Mobiltelefon Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an andere weitergeleitet, darunter Abbildungen von Adolf Hitler. Bekannt geworden war dies im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, das später wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.

Bewerber klagte gegen Ablehnung der Berliner Polizei

Im vergangenen Jahr bewarb sich der Mann bei der Berliner Polizei. Diese lehnte die Einstellung ab. Dagegen klagte der Bewerber. Das Verwaltungsgericht Berlin wies diese Klage nun ab. Die Polizei habe aufgrund des mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole über WhatsApp die charakterliche Eignung des Klägers für den Polizeiberuf verneinen dürfen, urteilte das Gericht.

Aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung des Klägers abgeleitet werden, hieß es. Für die Ablehnung der Bewerbung sei jedoch bereits das unreflektierte Versenden der Bilder ausreichend. An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, urteilte das Gericht. Gegen das Urteil kann Berufung eingereicht werden.