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Verbände fordern Neuregelung von Abtreibungen

Befürworter liberalerer Abtreibungsregeln machen Druck: Der Bundestag soll einer Reform noch vor den Wahlen zustimmen. Unterdessen halten einige Juristen und Mediziner eine Liberalisierung für verfassungswidrig.

Mehr als 70 Verbände haben die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, einem interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zuzustimmen. Nach Ansicht der Verbände schafft der Entwurf einen besseren Schutz und einen rechtlichen Rahmen für ungewollt Schwangere, wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Appell heißt.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung sowie aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Ob es bis zu den Bundestagswahlen zu einer Entscheidung über den Gesetzentwurf kommt, ist derzeit unklar.

Zu den Verbänden gehören unter anderem der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung, die Evangelischen Frauen in Deutschland sowie der Humanistische Verband und Terre des Femmes. Kritik an den Gesetzentwurf kommt unter anderem von der Union und der katholischer Kirche.

In einem gemeinsamen Gastbeitrag für die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Donnerstag) hatten sich zudem verschiedene Juristen und Mediziner gegen den Entwurf ausgesprochen. Dort heißt es, dass eine Freigabe der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen aus Sicht der Autoren verfassungswidrig wäre. Der Schwangerschaftskonflikt sei angesichts des eigenen Lebensrechts des ungeborenen Menschen ein “Konflikt, dessen Auflösung die Grundrechte beider Beteiligter, der Schwangeren und des ungeborenen Kindes, angemessen berücksichtigen muss”. Die jetzige Abtreibungsregelung werde dem in angemessener Weise gerecht.