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Urteil zur Klage des AfD-Politikers Siegmund erwartet

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt will am Dienstag sein Urteil im Verfahren des sachsen-anhaltischen AfD-Landtagsabgeordneten Ulrich Siegmund gegen Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) verkünden. Dabei geht es um einen Ordnungsruf Schellenbergers. Siegmund sieht sich dadurch in seiner parlamentarischen Redefreiheit beeinträchtigt und will im Wege eines Organstreitverfahrens erreichen, dass der Ordnungsruf aufgehoben wird (AZ: LVG 20/23).

In dem Verfahren geht es um eine Sitzung des Landtags am 30. Juni 2023. Schellenberger hatte als Sitzungsleiter Siegmund damals einen Ordnungsruf erteilt, nachdem bei dessen Redebeitrag unter den Abgeordneten Unruhe entstanden war. Zuvor hatte die scheidende Linken-Abgeordnete Christina Buchheim in ihrer Abschiedsrede einen Parlamentarischen Abend des Landtags im Juni 2018, bei dem sie durch Politiker der AfD „diskreditiert“ worden sei, als „Tiefschlag“ in ihrem Leben bezeichnet.

Daraufhin wies Siegmund als Co-Vorsitzender der Landtagsfraktion in einer Erwiderung die Angriffe zurück und erklärte, Buchheim sei an dem Abend „geistig nicht mehr zurechnungsfähig“ gewesen und habe ihn „im Suff“ als Nazi bezeichnet.

Siegmund wurde im Februar dieses Jahres durch die Mehrheit der Abgeordneten als Vorsitzender des Landtagssozialausschusses abberufen. Grund war seine Teilnahme an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam im November vergangenen Jahres, das im Januar dieses Jahres vom Recherchenetzwerk „Correctiv“ enthüllt wurde. Die Berichte hatten bundesweit zu zahlreichen Protesten geführt.