Laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen Menschen nicht einfach zurückgewiesen werden, wenn sie auf deutschem Staatsgebiet um Asyl bitten. Seitdem werden die Debatten über Asylpolitik wieder heftiger.
CDU und CSU werfen der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl vor, das jüngste Gerichtsurteil gegen Grenzzurückweisungen provoziert zu haben. Der Fall der drei Asylsuchenden aus Somalia trage “absurd anmutende Züge” und deute auf eine Inszenierung hin, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der “Augsburger Allgemeinen” (Samstag).
“Pro Asyl ist schon seit Jahren entlang der Fluchtrouten unterwegs, auch an den Grenzübergängen, dort wird Flüchtlingen empfohlen, ihre Ausweise wegzuwerfen, weil das eine Abschiebung aus Deutschland deutlich erschwert”, fügte er hinzu.
In der “Bild”-Zeitung (Samstag) warf auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), Pro Asyl im Zusammenhang mit den drei somalischen Asylbewerbern vorsätzliche Unterstützung bei illegalen Grenzübertritten vor und verdächtigte die Organisation, noch weitere Straftaten begangen zu haben.
Pro Asyl habe damit selbst eine Grenze überschritten, so Throm weiter – “insbesondere, weil bei einer somalischen Frau die Passpapiere verändert wurden und sie auf einmal minderjährig sein soll”.
Die Bundespolizei müsse jetzt sehr genau ermitteln, wie es zu den Grenzübertritten gekommen sei “und ob dabei rechtswidrige Handlungen von Unterstützern vorgenommen wurden.
Die drei Somalier waren Anfang Mai dreimal beim Grenzübertritt von Polen nach Deutschland zurückgewiesen worden. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung die Zurückweisungen für nicht rechtens erklärt.
Auch Hoffmann verdächtigte Pro Asyl, bei der Fälschung von Ausweisdokumente mitgewirkt zu haben: “Und alle drei Personen haben nagelneue Handys dabei, mit denen man ihre Reiseroute nicht zurückverfolgen kann. Für mich trägt das klare Züge einer Inszenierung durch Asyl-Aktivisten.”
Pro Asyl wies alle Anschuldigungen zurück: “Diese Vorwürfe haben nichts mit den Fakten zu tun”, sagte Geschäftsführer Karl Kopp der “Augsburger Allgemeinen”: Als Menschenrechtsorganisation unterstütze man Geflüchtete vor Gericht, érklärte er: “So war es auch im Fall der drei Menschen aus Somalia, von denen eine Frau noch minderjährig ist.”
Dass man Menschen empfehle, ihre Ausweise zu entsorgen oder neue Handys anzuschaffen, seien unwahre Unterstellungen, fügte Kopp hinzu. “Damit wird unsere Arbeit angegriffen. Auch Geflüchtete haben ein Recht darauf, vor Gericht zu ziehen und angemessen vertreten zu werden.” Die sogenannte Asylwende sei ein Bruch des Europarechts, so Kopp weiter: “Und auch die CSU muss sich an das geltende Recht halten.”