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Ungeborene schützen

UK 9/2018, Abtreibung (Seite 4: „Evangelische Frauen wollen Abtreibungswerbeverbot kippen“)
Der Paragraph 218 BGB stellt nach wie vor außer Frage, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig ist, aber unter bestimmten Umständen straffrei bleiben kann.
Fast als Kommentar dazu legte der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth in der Sitzung des Bundestages dar, dass solche Ambitionen, wie sie jetzt der Verband Evangelischer Frauen in Deutschland (EFiD) formuliert, einen Grundrechtsträger außer Acht lassen: das ungeborene Kind. Er hielt es in seiner Rede nicht für konsistent, Kinderrechte im Grundgesetz zu fordern, aber die Rechte ungeborener Kinder mit keiner Silbe zu erwähnen. Dabei beruft sich der CDU-Bundestagsabgeordnete auf das Bundesverfassungsgericht (BVG), das in mehreren Entscheidungen die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben hervorgehoben hatte.
Das BVG ging dabei in seinen Entscheidungen sogar so weit, auf die Verpflichtung des Staates hinzuweisen, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.
Wer dazu etwas Einblick in den Verlauf der Schwangerschaftskonfliktberatungen hat, weiß nur zu gut, wie wenig Relevanz die Forderungen des EFiD besitzen und wieviel Trauer über die Hinwendung von Teilen unserer evangelischen Kirche zur weiteren Säkularisierung sie auslösen können.
Dr. med. Gerhard Gräwe, Unna