Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den von der bayerischen Staatsregierung erleichterten Fischotterabschuss im Regierungsbezirk Oberfranken. Gegen die Allgemeinverfügung habe die DUH am 14. März vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth Klage eingereicht, teilte die Umweltschutzorganisation am Montag in Berlin mit. Nach Ansicht der Umweltorganisation verstößt die Allgemeinverfügung wie auch die ihr zugrundeliegende Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Die DUH bereite außerdem eine Klage vor, um den Fischotter in ganz Bayern vor dem Abschuss zu schützen.
Seit dem 14. Februar könnten in Oberfranken Anträge gestellt werden, Fischotter zu töten, hieß es weiter. Die Allgemeinverfügung lege Gebiete fest, in denen der Fischotter getötet werden dürfe und erlaube den Abschuss von zehn Tieren im Jahr in Oberfranken. Der streng geschützte Fischotter breite sich gerade erst wieder in Bayern aus, dennoch werde er „seit Jahren von der bayerischen Landesregierung systematisch zum Sündenbock für Probleme in der Teichwirtschaft gemacht“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Es gäbe zahlreiche andere Möglichkeiten, die Teichwirtschaft zu schützen und zu unterstützen, statt den Fischotter zu bejagen. Dazu zählten etwa Elektrozäune, Ablenkteiche oder präventive Zahlungen wie den „Otterbonus“ in Kombination mit nachträglichen Schadensausgleichszahlungen. Außerdem müssten Bayerns Flüsse dringend renaturiert werden, damit der Fischotter auch außerhalb von Teichgebieten ausreichend Nahrung finde, so die DUH.
Bereits 2023 hatten die DUH und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) gegen eine Ausnahmeverordnung der bayerischen Staatsregierung geklagt, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern ohne Einzelgenehmigungen erlaubt hatte. Im April 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Verordnung vom Mai 2023 für unwirksam erklärt. (0907/17.03.2025)