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Umwelthilfe kritisiert Einwegprodukte in Behörden

12 der 16 Bundesländer vermeiden laut Deutscher Umwelthilfe in ihren Behörden nicht konsequent genug umwelt- und klimaschädliche Einwegprodukte. Lediglich Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verbieten demnach über sogenannte Negativlisten den Kauf bestimmter Einwegprodukte, wie die Umwelthilfe am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf eine eigene Umfrage mitteilte. Daraus geht hervor, dass die entsprechenden Listen fast alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen, Wegwerfgeschirr und Kaffeekapselmaschinen enthalten.

Im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen gelte seit Januar 2022 auf Bundesebene eine solche Verbotsregelung. Vor diesem Hintergrund forderte die Umwelthilfe die Landesregierungen auf, nachzuziehen und Einwegverbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.

Das Land Hessen will demnach sein Vergabe- und Tariftreuegesetz anpassen. Aktuell werde geprüft, wie umweltrelevante Beschaffungsvorgaben konkretisiert werden könnten, heißt es. Das Land Rheinland-Pfalz überarbeitet nach eigenen Angaben seine Verwaltungsvorschrift für das öffenliche Auftragswesen. Aus dem Saarland erhielt die Deutsche Umwelthilfe keine Antwort auf ihre Anfrage.