Artikel teilen:

Umfrage: Mehrere tausend Menschen ändern Geschlechtseintrag

Seit 1. November ist das Selbstbestimmungsrecht in Kraft. Damit lässt sich der Geschlechtseintrag im Pass einfach mit einem Gang in das Standesamt ändern. Die Halbjahresbilanz zeigt großes Interesse.

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in den größeren Städten in Deutschland bislang zusammen mehrere tausend Menschen ihren Geschlechtseintrags geändert. Allein in Berlin haben sich bislang rund 2.600 Menschen gemeldet, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Bei rund 1.760 Menschen ist der Eintrag inzwischen geändert. Den größten Andrang gab es in der Hauptstadt im November mit 1.476 Anmeldungen. Die KNA hatte in den vergangenen Tagen bundesweit in rund 20 Städten mit ihren jeweiligen Standesämtern nachgefragt.

Weiter geht aus der KNA-Umfrage hervor, dass in Leipzig rund 770 Menschen eine Erklärung abgegeben und ihren Geschlechtseintrag geändert haben. In Hamburg gab es 570 Änderungen, in Köln rund 500. In München gaben rund 370 Menschen eine solche Erklärung ab. Von weiteren Großstädten meldete Münster rund 170 Erklärungen, Augsburg 140 Erklärungen, Mannheim und Regensburg rund 140, Chemnitz rund 130, Freiburg 120 und Magdeburg 90.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April vergangenen Jahres beschlossen, am 1. November trat es in Kraft. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich bundesweit rund 4.000 Menschen aus, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.

Nach Auskunft der Städte gab es im vergangenen Jahr die meisten Anfragen. Bereits seit August ist es möglich, im Standesamt nach einem entsprechenden Termin zu fragen. In diesem Jahr flachten die Nachfragen ab. In vielen Städten gab es in den vergangenen Wochen einen leichten Anstieg. CDU und CSU hatten in ihren Wahlprogrammen angekündigt, das Gesetz zumindest zu reformieren. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist nun von einer Überprüfung des Gesetzes bis spätestens Ende Juli 2026 die Rede.

Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist das per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe.