Junge Menschen unter 27 Jahren konnten bisher einen Freiwilligendienst nicht in Teilzeit leisten. Dies hat der Bundesrat durch eine Gesetzesänderung nun doch gebilligt.
Nach nur drei Jahren ist das Strafmaß für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern reformiert worden. Grund dafür waren Probleme mit der Umsetzung.