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Tierschutzpartei verliert Klage gegen RBB

Die Tierschutzpartei hat in Brandenburg eine Klage gegen den RBB zur Wahlberichterstattung 2019 verloren. Das geschätzte Wahlergebnis der Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ von 2,6 Prozent bei der Landtagswahl habe vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Wahlabend in der Fernsehberichterstattung nicht getrennt ausgewiesen werden müssen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unter Berufung auf ein Urteil vom Mittwoch mit. Die Zusammenfassung mit Ergebnissen weiterer Parteien in der Rubrik „Andere“ sei nicht zu beanstanden. (AZ: BVerwG 6 C 5.23)

Das Bundesverwaltungsgericht habe auf Revision des RBB das vorhergehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von 2023 geändert und die Berufung der Partei gegen das zugrundeliegende Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von 2021 zurückgewiesen, hieß es. Das Oberverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass das Wahlergebnis aus Gründen der Chancengleichheit hätte genannt werden müssen. (AZ: VG 2 K 74/20 und OVG 3 B 43/21)

Der RBB hatte laut Bundesverwaltungsgericht 2019 am Wahlabend Ergebnisse der Parteien im Fernsehen erst ab einem Stimmenanteil von mehr als vier Prozent gesondert ausgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, das redaktionelle Gesamtkonzept des Senders zur Wahlberichterstattung, das sich an der Erwartbarkeit des Einzugs der jeweiligen Partei in den Landtag beziehungsweise deren bundespolitischer Bedeutung orientiert habe, sei nicht zu beanstanden. Ergänzend habe der RBB zudem in seinem Internetangebot vertiefende Informationen bereitgehalten.