Rostock. Die 156-köpfige Synode der Nordkirche kommt vom 28. Februar bis 2. März in Rostock-Warnemünde und in Greifswald zusammen. Schwerpunkte sind die Wahl des künftigen Bischofs im Sprengel Mecklenburg und Pommern sowie mehrere Berichte und Kirchengesetze, teilte die Nordkirche mit.
Die Wahl des Bischofsnachfolgers von Andreas v. Maltzahn (Schwerin) und Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) beginnt am Freitag, 1. März, im Greifswalder Dom St. Nikolai mit einem Gottesdienst um 10.30 Uhr, in dem Bischof Gothart Magaard (Schleswig) predigt. Zur Wahl stehen der Dresdner Superintendent Christian Behr (58) und der mecklenburgische Ökumenepastor Tilman Jeremias (52). Gewählt ist, wer eine Mehrheit von 79 Stimmen erhält.
Berichte der Bischöfe
Die scheidenden Bischöfe Maltzahn und Abromeit sowie der ebenfalls bald aus dem Dienst scheidende Landesbischof Gerhard Ulrich werden auf der Synodentagung Berichte abgeben. Zu den Gesetzesvorlagen, mit denen sich das Kirchenparlament beschäftigen wird, gehört ein Gesetz zur Steuerung der Anzahl der Pastoren in der Nordkirche.
Durch diese Vorlage solle angesichts abnehmender Pastorenzahlen die Solidarität miteinander in Gesetzesform gegossen werden, sagte Oberkirchenrat Ulrich Tetzlaff, Personal-Dezernent im Landeskirchenamt. Ausgangspunkt sei der Stand vom Dezember 2015. Damals arbeiteten rund 1.700 Pastoren in der Landeskirche, darunter etwa zehn bis zwölf Prozent auf Landeskirchenebene und das Gros in den 13 Kirchenkreisen (1.420 Pastoren). Die prozentuale Verteilung der Pastoren von damals solle weitergeführt werden.
Das bedeute, dass keine neuen Pastoren in die Bereiche gehen könnten, die über ihrer Soll-Stärke liegen, sagte Tetzlaff. Ausnahmemöglichkeiten soll es aber für die Pastoren geben, die sich nach ihrer dreijährigen Probezeit auf die Pfarrstelle ihrer Probezeit bewerben wollen.