Der SWR wollte keine Vertreter des BSW in seine Wahlsendungen einladen. Die Partei wehrte sich juristisch dagegen – und hatte nun Erfolg. Ein Urteil zur Linkspartei steht derweil noch aus.
Der SWR muss einen Vertreter des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in seine Sendungen “Wahlarena Baden-Württemberg” und “Wahlarena Rheinland-Pfalz” einladen. Das gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Mittwochabend in einer Pressemitteilung bekannt. Der SWR hatte Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt, das bereits in erster Instanz entschieden hatte, dass der Sender der Partei einen Platz in den Wahlsendungen einräumen muss.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine Wahlsendungen redaktionell frei gestalten, muss sich allerdings an das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit halten. Das bedeutet, dass Parteien, die mit ähnlichen Chancen in eine Wahl gehen, von den Redaktionen gleich behandelt werden müssen. Neben Meinungsumfragen spielen dabei auch das vorhergehende Wahlergebnis, mögliche Regierungsbeteiligungen und die Kontinuität der Strukturen der Parteien eine Rolle.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Wahlarena eine “zentrale Sendung im Rahmen der Vorwahlberichterstattung des SWR” sei. Je enger die Beziehung einer Sendung zu einer bevorstehenden Wahl sei, desto eher müsse das Recht auf Chancengleichheit Vorrang vor dem Recht auf freie redaktionelle Gestaltung haben. “Weder die bundesweite politische Bedeutung noch die regionale Bedeutung der Parteien rechtfertigen die vom SWR vorgenommene Differenzierung zwischen der FDP und dem BSW.” Eine Nicht-Beteiligung berge die Gefahr einer nachhaltigen Verschlechterung der Wahlchancen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht mehr angefochten werden. Auch die Linkspartei hatte in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen den SWR eingereicht, um die Berücksichtigung ihrer Vertreter in den Wahlarenen zu erreichen.