Artikel teilen

Stiftung: Deutsche Unternehmen profitieren von EU-Lieferkettengesetz

Das von der EU geplante Lieferkettengesetz wird laut einer von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten Studie Vorteile für deutsche Unternehmen bringen. Gut zwei Drittel der großen Unternehmen in Deutschland erfüllten schon heute im Wesentlichen die Anforderungen des Gesetzes, teilte die gewerkschaftsnahe Stiftung am Donnerstag in Düsseldorf mit. Zudem würden deutsche Unternehmen davon profitieren, dass nach einer Verabschiedung des Gesetzes „gleiche Spielregeln in ganz Europa“ gelten.

Das europäische Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen. Aufgrund eines Vetos des Koalitionspartners FDP will sich Deutschland bei der für Freitag geplanten Abstimmung über das Gesetz aber enthalten. Ob noch eine Mehrheit für die Richtlinie zustande kommt, ist offen.

Die von der Böckler-Stiftung finanzierte Untersuchung der Unternehmensberatung WMP Consult räumt zwar ein, dass die geplante Lieferkettenrichtlinie teilweise über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgeht und unter anderem auch eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen vorsieht. Anderseits beinhalteten die Entwürfe im Vergleich zum deutschen Gesetz auch Entlastungen für Unternehmen. Dazu gehörten unter anderem Erleichterungen bei der Risikoanalyse für Länder mit funktionierendem Rechtssystem. Auch für deutsche Arbeitnehmer bringe ein Lieferkettengesetz Vorteile, hieß es.

Die beiden Autorinnen der Studie hatten untersucht, inwiefern börsennotierte Unternehmen in Deutschland ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachkommen und welche Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz vorliegen. Grundlage waren Fallstudien multinationaler Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Analyse der Unternehmensberichte von 90 Dax- und MDax-Unternehmen sowie Interviews mit Experten. Laut der Studie erfüllen 66 Prozent der Unternehmen die wesentlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes, 34 Prozent sind bislang nicht so weit.

Die Autorinnen kommen zu dem Schluss, dass das deutsche Lieferkettengesetz „einen Meilenstein“ darstelle. Auch wenn die Unternehmen noch an einigen Stellen nachbessern müssten, sei ein solches Gesetz wichtig, um Menschenrechte und Umwelt nachhaltig zu schützen. Der EU-Richtlinienentwurf liefere einen guten Ansatzpunkt, das nachhaltige Lieferkettenmanagement weiter zu stärken, hieß es.