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Rundfunkbeitrag: Bayerische Staatskanzlei widerspricht Wildermuth

Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), hat in der aktuellen Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags die Intendantin des Bayerischen Rundfunks (BR), Katja Wildermuth, kritisiert. Er halte es „für unangemessen“, dass Wildermuth vor wenigen Tagen die Regierungschefs der Länder im allgemeinen und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Verfassungstreue aufgerufen habe, sagte Herrmann, der auch Medienminister ist, am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München: „Die Rechtslage ist allen völlig klar“, trotzdem sei die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ein „politischer Vorgang“.

Wildermuth hatte in der vergangenen Woche mit Blick auf die Diskussionen um den verfassungswidrigen Haushalt der Ampel-Koalition gesagt, die gleichen Maßstäbe müssten auch für die anstehenden Prozesse zur Festlegung des Rundfunkbeitrags gelten. „Ministerpräsidenten stehen nicht über der Verfassung.“ Sie sollten ein Vorbild sein „und nicht versuchen, diese verfassungsrechtlich garantierten Prozesse zu unterlaufen“. Wildermuth sagte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehe ein verfassungsrechtlich garantierter Finanzierungsanspruch zu. Das habe das Bundesverfassungsgericht 2021 noch einmal betont.

Medienminister Herrmann betonte am Dienstag, die bayerische Staatsregierung stehe wohl so klar wie sonst keine der Länderregierungen „hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Bestandteil der DNA unserer Nachkriegs-Ordnung“. Man halte es für „unerlässlich“, dass im dualen System ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bestehe, der für Qualitätsjournalismus und Vielfalt stehe. Gerade in einer Zeit, in der die Menschen mit Inflation und steigenden Kosten zu kämpfen hätten, müssten die 8,4 Milliarden Euro Rundfunkbeitrag ausreichen. Um die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen nicht weiter zu gefährden, dürften die Beiträge nicht steigen.

In der neuen vierjährigen Rundfunkbeitragsperiode ab 2025 gibt es einen ungedeckten Finanzbedarf in Höhe von 1,07 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt nach vorläufigen Berechnungen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in Mainz. Um den insgesamt ermittelten ungedeckten Finanzbedarf auszugleichen, schlägt die KEF deshalb vor, den monatlichen Rundfunkbeitrag ab Januar 2025 anzuheben, und zwar um 58 Cent auf dann 18,94 Euro. Dies wurde am 17. November bekannt, nachdem die KEF den Entwurf für ihren 24. Bericht an ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie an die Bundesländer gesandt hatte.