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Staatskanzlei: Woidke-Brief an RBB kein Eingriff in Rundfunkfreiheit

Ein Brief von Brandenburgs Ministerpräsident Woidke an den RBB hat für Verwirrung gesorgt. Jetzt nimmt die Landesregierung Stellung.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)Imago / Bernd Elmenthaler

Brandenburgs Landesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) mische sich in das Verfahren zur Wahl einer neuen Intendanz beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ein. Bei dem Schreiben Woidkes an den RBB-Verwaltungsrat von vergangener Woche handele es sich nicht um einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit, teilte die Staatskanzlei in Potsdam dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. In dem Brief habe Woidke um Berücksichtigung von Hinweisen der Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg zur Deckelung von Intendantengehältern gebeten.

Die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg sähen für Intendanten maximal ein Ministergehalt als angemessen an, teilte die Staatskanzlei weiter mit. Das wolle die Landesregierung im Staatsvertrag für den RBB festschreiben.

Heftige Kritik

Unter anderem hatte Medienberichten zufolge der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Christian Goiny, das Schreiben Woidkes als Eingriff in die Unabhängigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks kritisiert. Die Vorsitzende des RBB-Personalrats, Sabine Jauer, nannte das Schreiben laut einem Bericht von RBB24 „dreist“ und einen eindeutigen „Verstoß gegen die Unabhängigkeit des RBB und das Gebot der Staatsferne“.

Der RBB-Rundfunkrat wählt am Freitag eine neue Intendantin oder einen neuen Intendanten. Der Verwaltungsrat schließt den Vertrag und verhandelt über die Bedingungen.