Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Riesa gegen einen 61-Jährigen einen Strafbefehl über 3.000 Euro beantragt. Gegen den Mann werde wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Sachbeschädigung ermittelt, teilte die Anklagebehörde am Freitag in Dresden mit.
Ihm werde vorgeworfen, am Abend des 23. Juli 2024 auf der Hauptstraße in Riesa mit seiner Gehhilfe auf die Blumendekoration eines arabischen Restaurants eingeschlagen zu haben. Dadurch sei ein Sachschaden von etwa 100 Euro entstanden. Anschließend soll der 61-Jährige auf der Hauptstraße laut eine nationalsozialistische Parole gerufen haben.