Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Florian Hengst, hat Opfer antisemitischer Vorfälle ermuntert, Strafanzeige zu stellen. Dies sei wichtig für die Erhellung des Dunkelfeldes, sagte Herbst dem Berliner „Tagesspiegel“ (Sonntag): „Je mehr erfasst wird, desto mehr Sichtbarkeit erhält das Thema.“
2022 gab es bei der Staatsanwaltschaft in Berlin 691Verfahren mit antisemitischem Hintergrund. Das waren knapp 30 Verfahren mehr als im Vorjahr (662). 2021 wurden in 44 Prozent der Fälle die Ermittlungen eingestellt. In acht Prozent der Fälle wurde Anklage erhoben beziehungsweise ein Strafbefehl beantragt.
Herbst betonte, es sei wichtig, mit aller Konsequenz gegen antisemitische Straftaten vorzugehen. Allerdings würden auch viele Verfahren eingestellt, „weil der Täter nicht gefunden werden kann“: „In einigen Fällen liegt auch schlichtweg keine Straftat vor.“
Eine Tat sei antisemitisch motiviert, so Herbst weiter, „wenn sie gegen Personen jüdischen Glaubens, zum Teil auch gegen Israel gerichtet ist und einen antisemitischen Hintergrund hat“. Es gebe Fälle, „die sind ganz klar, zum Beispiel wenn zum Hass gegen jüdische Personen aufgestachelt wird“. Schwieriger werde es, „wenn Israel angegriffen wird“. Dann stelle sich die Frage: „Ist das noch eine Kritik an dem Staat, die durchaus legitim sein kann? Oder ist das eine Chiffre für die Personen jüdischen Glaubens, die dem Staat Israel zuzuordnen sind“, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft.