Bremen. Die Kirchengemeinde des vorläufig des Dienstes enthobenen Bremer Pastors Olaf Latzel bereitet sich auf eine Trennung von der Bremischen Evangelischen Kirche vor. Der Konvent der Gemeinde habe seinen Vorstand beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um einen entsprechenden Beschluss in einer Sondersitzung fassen zu können, heißt es in einem Beschlusspapier, das auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar ist. Der Bremer “Weser-Kurier” berichtete am Donnerstag zuerst über den Schritt der Gemeinde. Eine Stellungnahme der Bremischen Evangelischen Kirche gibt es noch nicht.
Latzel ist als Pastor der Gemeinde im November des vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht der Hansestadt wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzel Berufung eingelegt hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung hat die Kirchenleitung ihn vorläufig des Dienstes enthoben, ein schon Monate zuvor eingeleitetes kirchliches Disziplinarverfahren ruht.
Zum Hass aufgestachelt
Nach Auffassung des Amtsgerichts hatte der Theologe in einem sogenannten “Eheseminar” im Oktober 2019 zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Im Verlauf des Seminars warnte er unter anderem, Homosexualität sei eine “Degenerationsform von Gesellschaft” und “Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day”.

In dem Beschluss stellte sich der Konvent hinter den Pastor. Latzel habe aus Sicht des Konvents in “seinen Äußerungen zur praktizierten Homosexualität auf dem Eheseminar in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten verstoßen”. Mit seiner Lehre habe der Pastor vielmehr seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeindeordnung von St. Martini-Gemeinde erfüllt. Der Konvent hat den Gemeindevorstand beauftragt, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die vollständige Wiedereinsetzung des Pastors zu erreichen.
Die vorläufige Dienstenthebung sei “rechtswidrig”, weil der Beschluss der Kirchenleitung ohne die Zustimmung der Gemeinde gefallen sei. Ausdrücklich bestätigt der Konvent die Berufung Latzels als Pastor der Gemeinde. Für den Fall, dass die Kirchenleitung ihn nicht wieder einsetzen sollte, fasste der Konvent den Beschluss, den Pastor durch die Gemeinde selbst anzustellen.
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Nach der Bremer Kirchenverfassung kann die Gemeinde das “Ruhenlassen der Rechte und Pflichten” gegenüber der Gesamtkirche erklären. Die Gemeinde wäre dann nicht mehr in der Synode vertreten, die in Bremen Kirchentag heißt. Außerdem wäre sie losgelöst von den Einrichtungen und Ordnungen der Bremischen Evangelischen Kirche.