“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” heißt es im Grundgesetz. Doch wenn es nach CSU-Chef Söder geht, soll sich das ändern. Die Kirchen hatten zuletzt mehrfach vor zu weitreichenden Einschränkungen gewarnt.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht sich dafür aus, das im Grundgesetz verbriefte individuelle Grundrecht auf Asyl zu ändern. Vor dem CSU-Parteitag in Augsburg forderte er am Freitag in der “Bild”-Zeitung und in der “Augsburger Allgemeinen” deutliche Verschärfungen in der deutschen Migrationspolitik: “Es braucht ein größeres und längerfristiges Projekt bis hin zur Änderung des Asylrechts. Es kann doch nicht sein, dass bei uns in Deutschland die Politik gar nicht entscheiden kann: Wer kommt ins Land?”
Auf die Nachfrage “Das heißt, Sie möchten das Asylrecht in der heutigen Form abschaffen?” antwortete Söder nach Angaben der “Bild”-Zeitung: “Ja, ändern.” Im Grundgesetz heißt es in Artikel 16a: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht”; als Grundrecht hat dies Verfassungsrang.
Der CSU-Chef fügte hinzu, Deutschland sei “finanziell und kulturell überfordert” und brauche eine Migrationswende, um extremistische Kräfte überflüssig zu machen: “Viele fühlen sich in ihren Stadtteilen nicht mehr richtig daheim, in manchen Klassenzimmern wird kaum noch Deutsch gesprochen.”
Die Zeitungen zitieren darüber hinaus aus einem Leitantrag für den am Freitag beginnenden Parteitag. Demnach soll das individuelle Asylrecht im Grundgesetz durch eine “institutionelle Garantie” ersetzt werden, die nicht mehr vor Gerichten einklagbar sein soll: “Der Zuzug ist zu viel und nicht mehr stemmbar. Eine strikte Begrenzung der Migration ist dringend nötig. Insgesamt muss daher die Zahl der Asylanträge auf weit unter 100.000 im Jahr reduziert werden. Zudem bedarf es einer grundlegenden Reform des Asylrechts und einer Evaluation betreffender Rechtsinstitute. Es darf keine Denkverbote geben.”
Söder sagte weiter, nötig seien auch Zurückweisungen an den Grenzen, “großangelegte, vernünftige Abschiebungen nach Syrien, Afghanistan” und eine klare Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts: Dabei müsse die doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen, die Straftaten verüben, abgeschafft werden.
Katholische und evangelische Kirche hatten die Union zuletzt mehrfach vor einem “radikalen Bruch mit ihrem humanitären Erbe im Flüchtlingsschutz” gewarnt: “Wer sich am christlichen Menschenbild orientiert, darf den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abschaffen”, so die Flüchtlingsbischöfe Stefan Heße (katholisch) und Christian Stäblein (evangelisch) kürzlich in der “Welt am Sonntag”.