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Sammelklage eingereicht

Vertreter der Herero und Nama verklagen Deutschland auf Schadenersatz und fordern die Beteiligung an den Verhandlungen zwischen deutscher und namibischer Regierung

© epd-bild / Archiv- und Museum

New York/Windhuk/Berlin – Vertreter der Volksgruppen der Herero und Nama aus Namibia haben in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Ziel der Klage seien Entschädigungen für die begangenen Verbrechen während der deut-schen Kolonialherrschaft Anfang des 20. Jahrhunderts, heißt es in einer Mitteilung des zuständigen Gerichts.
Die Klageführer, Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick, geben demnach an, stellvertretend für alle Nama und Herero weltweit aufzutreten. Über Entschädigungszahlungen hinaus fordern sie eine Beteiligung von Vertretern ihrer Volksgruppen an den Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte, derzeit gebe es keine Verhandlungen mit den Nachfahren der Hereros, sondern ausschließlich mit Regierungsvertretern des Landes.
Der Namibia-Beauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), schließt eine direkte Entschädigung für Nachkommen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Südwestafrika weiter aus. „Es kann nicht um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“, sagte Polenz.
Deutschland wolle sich aber offiziell für den Völkermord der deutschen Kolonialtruppen in der Zeit von 1904 bis 1908 entschuldigen und materiell stark engagieren. „Es geht dabei um ein langfristiges Engagement, jenseits dessen, was bisher schon in der deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit geleistet wird“, erläuterte Polenz, der die Verhandlungen mit der namibischen Regierung zum Umgang mit dem Völkermord leitet.
Berichte über die eingereichte Entschädigungsklage bezeichnete Polenz als nicht überraschend. Die Initiatoren seien schon zwei Mal mit ähnlichen Vorstößen gescheitert. In den USA sind solche Klagen zulässig. „Es wäre eine Überraschung, wenn die Klage angenommen würde“, sagte Polenz. Denn es fehle eine Rechtsgrundlage für Kriegsverbrechen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die 1951 in Kraft getretene Völkermord-Konvention gelte nicht rückwirkend.
Negative Folgen für die Gespräche mit der namibischen Regierung befürchtet Polenz nicht: „Wir werden die Verhandlungen mit der namibischen Regierung in dem guten Klima fortsetzen, das wir bei unseren bisher fünf Treffen hatten. Wir wollen zügig verhandeln.“ Der nächste Termin werde wohl im Februar oder März in Berlin stattfinden. Ziel ist eine Resolution des Bundestags zum Völkermord in Namibia noch vor den Wahlen im Herbst.
Namibia müsse aber all die Zeit bekommen, die dort gebraucht werde. „Wir können da nicht drängeln“, unterstrich Polenz, fügte aber hinzu: „Es gibt den starken Wunsch dieses Bundestages, sich zu dem Thema zu äußern. Es wäre schön, wenn das auf der Basis eines Verhandlungsergebnisses erfolgen könnte.“
Ziel der Gespräche ist ein gemeinsamer Text, der Grundlage der Resolution sein soll. „Darin soll das Wort Völkermord vorkommen im Sinne der Völkermord-Definition, nicht als Rechtsbegriff, sondern als politisch-historische Einordnung“, sagte Polenz. Durch den Vernichtungskrieg deutscher Truppen waren zwischen 1904 und 1908 mehr als 100 000 Menschen im heutigen Namibia getötet worden.
Zu der zunächst erwogenen Entschuldigung durch Bundespräsident Joachim Gauck, der am 17. März aus dem Amt scheidet, wird es nicht mehr kommen. Polenz zufolge wird im Moment noch verhandelt, wie, wann, durch wen und in welcher Form die deutsche Entschuldigung erfolgen soll, damit sie von den Namibiern auch angenommen wird.epd/KNA