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Rücksicht auf Wildtiere: Hunde anleinen und Jungtiere nicht anfassen

Brütende Vögel, säugende Hasen und ruhende Rehkitze – Frühling ist Kinderstube vieler Tiere. Auch wenn die niedlich sind, niemals anfassen! So werden Natur und ihre Bewohner stattdessen richtig geschützt.

Im März beginnt die Brutzeit. In dieser Zeit ist die Natur die Kinderstube vieler Tiere, und sie brauchen Ruhe. Das NRW-Landwirtschaftsministerium wie auch Naturschutzorganisationen rufen deshalb dazu auf, sich in dieser Zeit bis Ende Juli besonders rücksichtsvoll zu verhalten. So sollten zum Beispiel Hunde in den kommenden Monaten im Wald und entlang von Feldern immer an der Leine und auf befestigten Wegen bleiben, wie das Ministerium am Freitag mitteilte. So schützen Hundehalter Jungtiere und den Nestbau von Vögeln, die am Boden brüten. Der Nabu Niedersachsen ergänzt etwas ganzjährig Geltendes: Keinen Müll in der Natur hinterlassen.

Wer ein Jungtier findet, sollte es nicht anfassen oder gar mitnehmen, so das NRW-Ministerium. Oft legen Tiermütter wie Rehe oder Hasen ihre Jungen für eine Zeit ab und kommen wieder zurück. Das trauen sie sich aber nicht, wenn Menschen in der Nähe der Kleinen sind. Berührungen durch Mensch oder Hund führen zu Geruchsveränderungen bei den Jungtieren. Die Mutter erkennt sie dann nicht mehr, das Jungtier stirbt.

Wer Tiere findet, kann die jeweilige Jagdbehörde oder die Polizei anrufen. Der zuständige Jagdaufseher entscheidet dann vor Ort, ob das Tier Hilfe braucht oder nicht. Wer einen Wildschwein-Frischling sieht, sollte sich auch zum eigenen Schutz wegbewegen, warnt das Ministerium. Denn wo ein Jungtier ist, kann das Muttertier in der Nähe sein und zum Schutz ihres Nachwuchses auch Menschen angreifen.

Wer einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier hat, sollte auch dann die Polizei anrufen, wenn das Wild vom Unfallort wegrennt. Die Polizei informiert dann den Revierjäger, der die Lage einschätzen kann. Ein verendendes Reh kann beispielsweise ein Kitz hinterlassen, was dann Hilfe braucht.

Rücksicht auf die Schon- und Setzzeit dient nicht nur dem Schutz einzelner Tiere, sondern ist Artenschutz. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein erläutert, dass Vögel, die auf dem Boden brüten, wie etwa der Waldlaubsänger, bestimmte Gebiete ganz vermeiden, wenn sie mehrfach dort verscheucht wurden. “Gerade Vögel, die nur eine Jahresbrut machen, wie beispielsweise Nachtigall, Sprosser, Fitis oder der oben erwähnte Waldlaubsänger, sind darauf angewiesen, dass diese möglichst erfolgreich verläuft – andernfalls verschwinden sie für immer”, so die Stiftung.