Artikel teilen:

Richter: Grundgesetz schützt Kirchenprivilegien

Karlsruhe/Stuttgart – Bundesverfassungsrichter Wilhelm Schluckebier sieht hohe Hürden für eine striktere Trennung von Staat und Kirche in Deutschland. Die Abschaffung des Kirchensteuerprivilegs oder des kirchlichen Arbeitsrechts setze eine Änderung des Grundgesetzes voraus, schreibt Schluckebier in einem Beitrag für das Buch „Staat und Kirche seit der Reformation“, das die baden-württembergische Landeszentrale für politische Bildung in Stuttgart vorstellte. Für eine Verfassungsänderung brauche es aber eine Zweidrittelmehrheit in den Gesetzgebungsorganen, unterstreicht der Jurist.
Auch die Staatsleistungen an die Kirche, die als Ersatz für Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts bezahlt werden, haben nach Einschätzung Schluckebiers vorerst Bestand. „Ihre Ablösung wäre nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich entschädigungspflichtig“, schreibt er. Eine dafür erforderliche hohe Einmalzahlung des Staates an die Kirchen werde durch die jährlichen Staatsleistungen vermieden.Die Sonn- und Feiertagsruhe darf nach Ansicht des Verfassungsrichters aufgrund des Grundgesetzes in ihrem Kern nicht angetastet werden. epd