Der Landesrechnungshof Brandenburg hat den Privatschulen im Land teilweise intransparente Schulgeld-Regeln oder zu hohe Schulgelder vorgeworfen. So fanden sich im Juni 2021 für 29 der 70 Schulen in freier Trägerschaft im Internet keine Angaben zur Höhe der Schulgelder, wie es in dem am Montag in Potsdam veröffentlichten Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Brandenburg heißt. Für zwei weitere Schulen waren demnach nur Mindest- und Höchstbeträge angegeben.
Die intransparenten Schulgeldregeln könnten Familien aus unteren und mittleren Einkommensschichten von einer Bewerbung abhalten, erklärten die Prüfer des Landesrechnungshofes.
Von den übrigen 39 Bildungseinrichtungen verlangten laut Bericht sechs bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro mehr als 200 Euro im Monat. Bei einem Jahreseinkommen von 55.000 Euro verlangten 13 der 39 Schulen mehr als 200 Euro, einige davon sogar mehr als 300 Euro monatlich.
Die höchsten Schulgelder fielen demnach für die als Grundschule geförderte „Berlin Brandenburg International School“ (BBIS) mit monatlich weit über 500 Euro an. Das zuständige Bildungsministerium habe „die Pflicht, das zu prüfen“ und Verstöße abzustellen. Der Richtwert für das Schulgeld sollte bei fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens liegen.
Laut Rechnungshof stellte das Verwaltungsgericht Potsdam 2022 fest, dass die Schulgelder der BBIS seit ihrer Gründung gegen das im Grundgesetz verankerte „Sonderungsverbot“ verstoßen. Demnach ist eine Auswahl der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern verboten.