Der Rammstein-Sänger Till Lindemann zeigt den „Spiegel“ an. Er wirft dem Hamburger Nachrichtenmagazin Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug vor, wie die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann in Berlin mitteilte. Es geht dabei um Dokumente, die das Magazin in der juristischen Auseinandersetzung um Vorwürfe von Frauen gegen den Sänger eingereicht hatte.
In einem Artikel mit der Überschrift „Götterdämmerung“ hatte der „Spiegel“ im Juni 2023 über Vorwürfe verschiedener Frauen gegen Lindemann berichtet. Der Sänger ging gegen das Hamburger Magazin sowie gegen andere Medien vor, darunter die „Süddeutsche Zeitung“ und der Norddeutsche Rundfunk.
Fall Lindemann: „Spiegel“ darf keinen Verdacht mehr erwecken
Laut einer Verfügung des Landgerichts Hamburg von Juli 2023 darf der „Spiegel“ in seiner Berichterstattung nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe junge Frauen mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um Sex zu erzwingen. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte laut Anwaltskanzlei Schertz Bergmann am 19. Juli des laufenden Jahres im Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung des Landgerichts zu den Kernvorwürfen.
Zum Hintergrund der Anzeige teilte die Kanzlei mit, der „Spiegel“ habe im Juni 2023 zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen eingereicht, die im Artikel mit „Zoe“ und „Sophie W.“ benannt worden waren. Später habe das Magazin einräumen müssen, dass die Versicherungen nicht von „Zoe“ und „Sophie W.“ stammten. Verschiedene Fassungen seien versehentlich miteinander vertauscht worden.
Staatsanwaltschaft Berlin stellte im August 2023 ihr Ermittlungsverfahren ein
„Soweit nun feststeht, dass zwei eidesstattliche Versicherungen tatsächlich nicht so abgegeben wurden, wie eingereicht, ist dies ein Vorgang, der von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden muss“, erklärte die Kanzlei. Ihr Mandant Lindemann werde daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des „Spiegel“ erstatten.