„Heidenspaß-Party“ und „Forbidden Moves“ – so nennen sich zwei Protestpartys in Baden-Württemberg gegen das Tanzverbot am Karfreitag. Eigentlich gibt es an den sogenannten „stillen Tagen“, etwa Karfreitag oder dem Volkstrauertag, ein bundesweites Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Doch die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) hat, beispielsweise in Stuttgart und Konstanz, Sondergenehmigungen gegen das Tanzverbot beantragt.
Die Stiftung, die sich als „Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung“ beschreibt, verweist auf ihrer Homepage auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016. Darin heißt es, dass der Karfreitag als „Tag mit einem besonderen Stilleschutz gerechtfertigt ist“. Denn es werde niemandem eine innere Haltung vorgeschrieben, sondern lediglich ein äußerer Ruherahmen geschaffen. Jedoch müsse es Ausnahmen für Veranstaltungen geben, die ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit fallen.
Die Stiftung schreibt, dass es ihr wichtig sei, dass die Trennung von Staat und Kirche in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wird. Dies sei am Karfreitag nicht der Fall. Clubbesitzer sollten Protestpartys in Kooperation mit einer humanistischen Organisation durchführen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Voraussetzung für den Erhalt einer „humanistischen Tanzlizenz“ sei, dass die Tanzveranstaltung offiziell als „Heidenspaß-Party“ ausgewiesen werde, heißt es weiter.
Bei der „Forbidden Moves“- Party in Konstanz gibt es zunächst einen Vortrag und eine Diskussion zum Tanzverbot. Danach folgt der musikalische Teil. Die Stadt Konstanz sagt auf epd-Anfrage dazu, dass sich das „Bürgeramt nach reiflicher Überlegung entschlossen hat, für die angemeldete Protestveranstaltung eine Befreiung zu erteilen“. Denn die Veranstaltung habe auch Elemente einer Versammlung.
Kirchenrat André Kendel von der Evangelischen Landeskirche in Baden erklärt auf epd-Anfrage zu der Sondergenehmigung der Stadt Konstanz: „Ich, als Christ, halte nichts von der Entscheidung.“ Es sei aber ein kluger Schachzug der GBS gewesen, mit einer als Tanz angemeldeten Protestaktion eine Sondergenehmigung zu beantragen. Für ihn stelle sich aber die Frage, warum sich eine Stadt das Interesse einer Stiftung, stille Tage für eine Gesellschaft zu untergraben, zu eigen mache.