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Presserat spricht so viele Rügen aus wie nie zuvor

Der Deutsche Presserat hat im vergangenen Jahr so viele schwere Verstöße gegen den Pressekodex festgestellt wie nie zuvor. Insgesamt wurden Redaktionen in 86 Fällen gerügt, wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Deutschen Presserates hervorgeht. Im Jahr zuvor hatte das Gremium 73 Rügen ausgesprochen.

Mehr als 40 Prozent der Rügen betrafen dem Bericht zufolge schwerwiegende Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. 27-mal rügte der Presserat Redaktion wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere bei Verstößen gegen den Opferschutz, wenn Straftaten- oder Unfallopfer in der Berichterstattung identifizierbar waren.

Auch die Zahl der Leserbeschwerden stieg im vergangenen Jahr weiter an. Das Selbstkontrollorgan erhielt 2024 insgesamt 2.215 Beschwerden, 365 mehr als im Vorjahr. Die meisten Beschwerden bezogen sich auf Texte in Regional- und Lokalzeitungen. An zweiter Stelle stehen Boulevardmedien, gefolgt von Publikumszeitschriften.

Im Fokus der Beschwerden waren die Terroranschläge in Mannheim, Solingen und Magdeburg. Besonders kritisiert wurde ein in den Sozialen Netzwerken kursierendes Video vom Messerangriff in Mannheim im Mai 2024, das den vollständigen Hergang der Tat zeigte. Das Portal „schwaebische.de“ erhielt für die Veröffentlichung des Videos eine Rüge, ebenso wie die Portale „Bilde.de“ und „BZ.de“, die Standbilder des Videos veröffentlichten.

Für zahlreiche Beschwerden sorgten auch Berichte über die Auseinandersetzungen zum Krieg zwischen Israel und der Hamas. So wurde das Online-Portal „Bild.de“ für die falsche Behauptung gerügt, dass „Tausende“ auf einer Pro-Palästina-Demo „Israel bombardieren“ gefordert hätten, obwohl dies nur eine kleine Gruppe rief. Eine weitere Rüge erhielten die „Bild“-Medien für die unzutreffende Bezeichnung des Rappers Disarstar als „Judenhass-Rapper“, da er sich bereits von früheren Äußerungen distanziert hatte und keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt.