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Peta geht mit Strafanzeigen gegen Angelwettbewerb vor

Die Tierrechtsorganisation Peta geht mit Strafanzeigen gegen den Angelwettbewerb „AngelMasters“ des Hamburger Verlags Jahr Media vor. Die Tierschützer sähen einen „Verdacht auf Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes“, teilte Peta am Donnerstag in Stuttgart mit. Dem Paragrafen zufolge ist es strafbar, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten.

Peta hat nach eigenen Angaben „gegen sämtliche Teilnehmenden des Angelwettbewerbs ‘AngelMasters’ zwischen den Jahren 2021 bis einschließlich 2024“ Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet. Angezeigt hätten die Tierschützer zudem den Veranstalter des Wettbewerbs „AngelMasters 2024“.

Peta sprach von einer „hobbymäßigen Gefangennahme und mutmaßlichen massenhaften Tiertötung für den Wettbewerb“. Die Tierrechtsorganisation wolle mit den Anzeigen erreichen, dass die Veranstaltung eingestellt wird, hieß es. Bei dem Angelwettbewerb können Teilnehmende ihre Fangergebnisse auf einer Webseite eintragen und als Nachweis Fotos hochladen.

„Die Wissenschaft hat längst bewiesen, dass jeder Fisch ein Jemand ist, eine fühlende, denkende Persönlichkeit – da ist es nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern auch ein Armutszeugnis, zu Angelwettbewerben aufzurufen und auch noch Preise an die erfolgreichsten Fischmörder auszugeben“, erklärte Meeresbiologin Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta. „Fische in eine Falle zu locken, um sie Todesangst, Atemnot und einem oft qualvollen Todeskampf auszusetzen, ist kein Spiel und auch kein Hobby, sondern einfach nur grausam und muss endlich explizit verboten werden.“

Auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) teilte eine Peta-Sprecherin mit, die Tierschützer hätten in der Strafanzeige als „Veranstalter“ aufgeführt: „Herr Frank Schlichting, Autor der umfangreichen veranstaltungseigenen Berichterstattung über den Wettbewerb; Frau Alexandra Jahr, Geschäftsführerin JAHR MEDIA GmbH & Co. KG/Magazin Blinker.de“.

Schlichting sagte dem epd auf Nachfrage, ihm sei die Anzeige noch nicht bekannt, Peta habe in der Vergangenheit aber bereits mehrfach derartige Anzeigen erstattet. „Es ist nie was draus geworden“, sagte Schlichting. Die von Peta erhobenen Vorwürfe, Fische würden bei dem Wettbewerb ohne vernünftigen Grund getötet, nannte Schlichting „komplett haltlos“. Die Teilnehmenden verstießen nicht gegen das Tierschutzgesetz. Fische, die nicht entnommen werden dürfen, würden von ihnen ins Wasser zurückgesetzt.