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Neuer RBB-Staatsvertrag tritt 2024 in Kraft

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Ratifizierungsurkunden seien am Mittwoch zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg ausgetauscht worden, sagte Regierungssprecher Florian Engels dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss in Potsdam. Damit können die Neuregelungen zum Beginn des neuen Monats wirksam werden. Die Parlamente der beiden Bundesländer hatten den neuen Staatsvertrag am 14. Dezember gebilligt. Zuvor hatten die Landesregierungen Anfang November das Vertragswerk beschlossen.

Der neue RBB-Staatsvertrag sieht unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts, mehr Kontrolle, mehr Regionalität und eine gemeinsame Interessenvertretung der rund 1.500 freien und der rund 2.000 festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Personalrat vor.

Das Intendantengehalt soll künftig auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer begrenzt werden. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen nun in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, in dem die Intendantin ein Vetorecht hat. Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden.

Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder gibt es ab 2024 Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Festgeschrieben ist auch eine stärkere Regionalisierung im TV-Programm.