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Nach Beleidigung von Scholz: Verurteilter verzichtet auf Berufung

Das Urteil gegen einen Mann, der Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) beleidigt hatte, ist rechtskräftig. Der 70-jährige Langenhagener habe die Berufung zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover am Mitttwoch auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Das Gericht hatte gegen den Rentner eine Gesamtgeldstrafe von 1.650 Euro (55 Tagessätze zu je 30 Euro) verhängt (Urteil vom 18. November 2024, Az.: 213 Cs 360/24).

Der Verurteilte hatte dem Gericht zufolge über seinen Facebook-Account unter einem Artikel über Scholz geschrieben: „solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt“ sowie unter einen weiteren Beitrag „den korrupten Dreckssack mit Knüppeln durch die Stadt treiben, bis ihm das hämische Grinsen vergeht“. In einem weiteren Beitrag zu Faeser schrieb er den Angaben zufolge, „dass die Hohlbratzen im Regierungsamt entsorgt gehören“.

Der Mann sei wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens sowie wegen Aufrufs zu Straftaten verurteilt worden, hieß es. Er habe die Taten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht.