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MV: Ausfälle im Job 2024 weiterhin auf Höchststand

Die krankheitsbedingten Ausfälle im Job bewegen sich in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auf einem Höchststand. Für das vergangene Jahr 2024 verzeichnete die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) 230 Krankmeldungen pro 100 Mitglieder, wie die KKH am Montag mitteilte. Das waren ebenso viele wie im Vorjahr.

Im Vergleich zu 2021 bedeute dies einen Anstieg um fast 80 Prozent. Damals seien es noch 129 Fälle pro 100 Erwerbstätige gewesen. Auch im Vor-Corona-Jahr 2019 hätten die KKH-Mitglieder im Nordosten noch deutlich weniger Atteste eingereicht als aktuell (145 Fälle). Im Bundesländervergleich liegt MV 2024 den Angaben zufolge damit an der Spitze. Den niedrigsten Krankenstand verzeichnet die KKH in Baden-Württemberg (184 Fälle pro 100 Mitglieder). Das deutschlandweite Mittel liege bei 206 Fällen, hieß es.

Grund für den hohen Krankenstand seien zum einen bundesländerübergreifend psychische Leiden. Die Fehlzeiten wegen Diagnosen wie etwa Anpassungsstörungen, Depressionen und chronischer Erschöpfung seien 2024 im Vergleich zum Vorjahr noch einmal gestiegen – von deutschlandweit 387 Tagen pro 100 Mitglieder auf 392 Tage. Dies sei der höchste Stand seit Beginn der KKH-Erhebung im Jahr 2017. Damals waren es laut KKH 298 Tage. Auch die Fehlzeiten wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen und Bandscheibenvorfälle bewegten sich mit 466 Tagen pro 100 Erwerbstätige weiterhin auf einem Rekordniveau (2023: 464 Tage).

Ein weiterer Grund für das bundesländerübergreifende Fehlzeitenhoch sei die Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU) und damit die automatische Weiterleitung aller Krankmeldungen an die Krankenkassen. Diese habe sich vor allem bei Kurzzeit-Attesten im Zuge von Atemwegsinfekten bemerkbar gemacht, die Versicherte zuvor nicht immer eingereicht hatten. So seien die Fehlzeiten wegen Erkältungen und grippaler Infekte von 179 Tagen im Jahr 2021 auf aktuell 447 Tage nach oben geschnellt.

Ausgewertet wurde den Angaben zufolge die Zahl der Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH mit Krankengeldanspruch.