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Missbrauchsbetroffene kritisieren Erzbistum Hamburg

Keine Ombudsstelle, kein unabhängiger Schutzprozess: Im Umgang mit sexualisierter Gewalt stellt der Betroffenenrat Nord dem Erzbistum Hamburg ein schlechtes Zeugnis aus. Das Bistum Osnabrück kommt deutlich besser weg.

Betroffene sexualisierter Gewalt fühlen sich vom katholischen Erzbistum Hamburg nicht ausreichend gehört. “Die Kontakte mit der erweiterten Bistumsleitung sind recht konfrontativ und wenig wertschätzend”, bilanzierte der Betroffenenrat Nord am Montag mit Blick auf das vergangene Jahr. Eine proaktive Einbeziehung der Betroffenenperspektive in Entscheidungen der Stabsstelle Prävention und Intervention, die nach wie vor vom Generalvikar selbst geleitet werde, könne man nicht feststellen. Eine Lotsen- oder Ombudsstelle gebe es bisher ebenso wenig wie einen unabhängigen Schutzprozess oder Formen der Vergegenwärtigungskultur. Das Erzbistum wollte sich auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) nicht zu den Vorwürfen äußern.

In dem Gremium sind Betroffene sexualisierter Gewalt aus den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück vertreten. Es besteht aus neun Personen, die von einem unabhängigen Auswahlgremium berufen wurden.

Dem Bistum Hildesheim bescheinigte der Betroffenenrat auf der operativen Ebene eine “wertschätzende und betroffenensensible” Zusammenarbeit. Auch die Ankündigungen des Bistums, eine weitere Aufarbeitungsstudie in Auftrag zu geben, sowie eine Lotsen- und eine Ombudsstelle einzurichten, hob das Gremium als positiv hervor.

Allerdings seien die Gespräche mit der Bistumsleitung zunehmend schwieriger geworden. Ein Bistumssprecher erklärte dazu auf Anfrage: “Das Bistum Hildesheim ist auch in 2025 bestrebt, gut und konstruktiv mit dem Betroffenenrat Nord zusammenzuarbeiten.”

Überwiegend positiv bewertete der Betroffenenrat die Aufarbeitung im Bistum Osnabrück, wo im vergangenen Jahr eine Studie zu sexualisierter Gewalt veröffentlicht worden war. Der diözesane Schutzprozess im Bistum mit einer unabhängigen Monitoringgruppe sowie der Einrichtung der Stellen einer Unabhängigen Beauftragten und einer Ombudsperson habe Leuchtturmcharakter.