Das Verteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über einen Hubschrauberflug und Truppenbesuch der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht (SPD) im April vergangenen Jahres geben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag in zwei Urteilen und gab damit der Klage von zwei Journalisten statt (AZ: 13 K 6963/22 und 13 K 93/23). Herauszugeben sind demnach unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs, Berechnungen der Flugbereitschaft, Dienstvorschriften der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Luftfahrzeugen sowie diverse Unterlagen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Lambrecht hatte am 13. April 2022 unter anderem in Begleitung ihres Sohnes per Hubschrauber eine Bundeswehreinheit im nordfriesischen Bramstedtlund besucht. Nach dem Truppenbesuch reiste sie mit ihrem Sohn in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt, um dort einen Osterurlaub zu verbringen. Zwei Journalisten baten in der Folge um einen umfassenden Zugang zu den Unterlagen des Verteidigungsministeriums im Zusammenhang mit Flug und Truppenbesuch. Diesen Anträgen gab das Ministerium jedoch nur zum Teil statt.
Dagegen klagten die Journalisten und hatten vor dem Verwaltungsgericht überwiegend Erfolg. Zur Begründung erklärte das Gericht, es fehle an einer „substantiierten“ und ausreichend konkreten Begründung des Ministeriums für die Weigerung, Unterlagen herauszugeben. So greife der Einwand nicht, die Offenlegung der begehrten Informationen habe nachteilige Auswirkungen auf die militärischen und sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr sowie die innere und äußere Sicherheit.
Keinen Auskunftsanspruch haben die Journalisten nach den Entscheidungen des Gerichts dagegen in Bezug auf die Hotelbuchung Lambrechts nach dem Truppenbesuch. Diese Unterlagen beträfen keinen amtlichen, sondern einen privaten Vorgang der früheren Ministerin. Gegen die Urteile können die Beteiligten Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.
Das OVG hatte im November vergangenen Jahres bereits entschieden, dass Lambrecht der Presse Auskunft über einen Social-Media-Beitrag ihres Sohnes geben muss, der ihn während der Dienstreise im Hubschrauber der Bundeswehr zeigt (AZ: 15 B 1029/22). Da das Foto einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit Lambrechts habe, überwiege das Auskunftsinteresse. Das OVG bestätigte damit eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.