Artikel teilen:

Mehr Verurteilungen wegen Politikerbeleidigungen

Die Zahl der Verurteilungen wegen Politikerbeleidigungen ist in Niedersachsen gestiegen. Nach der im April 2021 in Kraft getretenen Neufassung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs sei im gleichen Jahr noch niemand verurteilt worden, teilte das Landesjustizministerium auf epd-Anfrage mit. Im Jahr 2022 sei es laut Strafverfolgungsstatistik zu acht Verurteilungen gekommen, 2023 zu 20. Für 2024 lägen noch keine Zahlen vor. Die Anzahl eingehender Strafanzeigen bezüglich Paragraf 188 werde statistisch nicht gesondert erfasst.

Der Paragraf stellt üble Nachrede, Verleumdungen und Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe. Durch die Reform wurde die Strafbarkeitsschwelle gesenkt. Im Unterschied zur alten Fassung erfasst die Regelung nun auch Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker.

Am Freitag hatte das Amtsgericht Hannover in zwei Fällen Geldstrafen wegen Politikerbeleidigungen verhängt. Verurteilt wurden dem Gericht zufolge ein 70-Jähriger, der auf Facebook Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beleidigt hatte, sowie eine 28-Jährige, die sich auf Instagram abwertend über Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) geäußert hatte. Baerbock hatte deshalb Strafantrag gestellt. Gegen beide Fälle wurde Berufung eingelegt.

Für das niedersächsische Justizministerium habe „der Kampf gegen Hass und Hetze eine hohe Priorität“, betonte Ministeriumssprecher Marcel Holthusen. Die Demokratie lebe von engagierten Bürgern, die sich für die Gesellschaft einsetzen. Beleidigungen gegen solche Bürger träfen daher auch das demokratische Gemeinwesen als Ganzes. Das Ausmaß an Hass gegen Politiker sei erschreckend. Viele ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker zögen sich deshalb aus der Politik zurück. „Dem muss sich der Rechtsstaat konsequent entgegenstellen.“