Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich am Mittwoch erneut mit der Ausgestaltung der Flüchtlingspolitik auf Landesebene und mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz befasst. Ein Antrag der FDP-Fraktion, die sich für NRW unter anderem gegen eine vorzeitige Zuweisung von Menschen ohne Bleibeperspektive an die Kommunen und für guthabenbasierte Kreditkarten statt Bargeld für Flüchtlinge ausspricht, wurde jedoch von den übrigen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und der AfD abgelehnt.
Die FDP-Fraktion im Landtag hatte in ihrem Antrag auf die steigende Zahl von Asylsuchenden hingewiesen. NRW habe im vergangenen Jahr neben 220.000 Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine über 50.000 Asylsuchende aufgenommen, „und damit wesentlich mehr als ganz Frankreich“, hieß es. Dies führe zu erheblichen Belastungen für Bund, Länder und Kommunen.
Bereits am Vortag hatte Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) davon gesprochen, dass bislang etwa 250.000 Ukrainer in NRW untergebracht wurden, hinzu seien allein in diesem Jahr 45.000 Asylsuchende gekommen. Derzeit unterhalte das Land NRW mehr als 30.000 Plätze für Flüchtlinge in seinen Unterbringungseinrichtungen. In Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden solle diese Zahl bis Anfang 2024 um weitere 3.000 erhöht werden.
Am Mittwoch bekräftige Paul im Plenum, dass sich NRW der von der Ministerpräsidentenkonferenz favorisierten bundesweit einheitlichen Ausgestaltung einer Guthabenkarte anschließen wolle. Das entsprechende Modellvorhaben sei aber erst in einigen Ländern an den Start gegangen, NRW wolle eine Auswertung abwarten. Die Ministerin verwies auch auf die Verantwortung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für längere Bearbeitungszeiten von Asylanträgen aufgrund von Personalmangel. Der Rückstau bei der Antragsbearbeitung belaste die Länder.
In ihrem Antrag hatte die FDP-Fraktion die schwarz-grüne Landesregierung aufgefordert, von ihrer Ankündigung, vorzeitig Flüchtlinge aus Landeseinrichtungen an Kommunen zu überweisen, zurückzutreten. Die Kommunen, die vermehrt auch Menschen ohne Bleibeperspektive aufnehmen müssten, dürften durch frühzeitige Zuweisungen aus den Landesunterkünften nicht noch stärker belastet werden, erklärte die Oppositionsfraktion.
Ministerin Paul stellte klar, dass derzeit in NRW der Anteil von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern bei lediglich sieben Prozent liege, der Anteil von Menschen mit guter „Rückführungsperspektive“ mache sechs Prozent aus.
In der Debatte im Düsseldorfer Plenum stimmten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen dem FDP-Antrag zwar in Teilen zu. Auch die SPD spreche sich etwa für einen Ausbau der Zentralen Ausländerbehörden aus, sagte der Abgeordnete Volker Baran. Auch die Forderung nach einer Einordnung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten unterstütze seine Fraktion. Doch widerspreche die SPD der Darstellung, dass das in Bargeld ausgezahlte Taschengeld an Flüchtlinge einen Anreiz zur Flucht über das Mittelmeer darstelle.
Im Streit über die Flüchtlingspolitik hatte die Ministerpräsidentenkonferenz Mitte des Monats in ihrem Beschluss mehr finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Versorgung für Flüchtlinge, mehr Engagement im deutschen und europäischen Grenzschutz sowie schnellere Asylverfahren gefordert. Auch die Forderung nach Möglichkeiten, arbeitsfähige Flüchtlinge zur Arbeit zu verpflichten, fand Eingang in den Beschluss.