Artikel teilen:

Landeskirche und Freistaat feiern 100 Jahre Staatskirchenvertrag

Am kommenden Montag (17. März) wird der Abschluss des Staatskirchenvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vor rund 100 Jahren gefeiert. Gemeinsam mit Vertretern der bayerischen Staatsregierung und Experten aus der Wissenschaft wird die „herausragende Bedeutung dieses Vertragswerks als Meilenstein“ im Verhältnis zwischen Staat und evangelischer Kirche in Bayern gewürdigt, wie die Landeskirche am Donnerstag mitteilte. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält eine Rede,

Im Mittelpunkt des Festakts in der Allerheiligen Hofkirche in München stehen „aktuelle Herausforderungen und künftige Perspektiven“. Nach der Begrüßung durch Landesbischof Christian Kopp und Söders Ansprache steht eine Podiumsdiskussion mit Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU), dem früheren Bundesverfassungsrichter und Jura-Professor Peter M. Huber aus München, der Theologie-Professorin Lisanne Teuchert von der Uni Erlangen sowie Annabel Baumgardt von der Evangelischen Jugend in Bayern zum Staatskirchenvertrag auf dem Programm.

Die Landessynode der damaligen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins hatte dem Vertrag mit dem Freistaat am 19. Dezember 1924 zugestimmt – am 25. Januar 1925 folgte schließlich auch die Zustimmung der Synode der Vereinigten Protestantisch-Evangelisch-Christlichen Kirche der Pfalz. Der Vertrag zwischen Freistaat und Landeskirche diente als Vorbild für später geschlossene Kirchenverträge, weil er erstmals nicht nur die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirche, sondern die Beziehungen zwischen Staat und Kirche umfassend regelte. (0863/13.03.2025)