Der bayerische evangelische Landesjugendpfarrer Tobias Fritsche hat während einer China-Studienreise die große Religionsfreiheit in Deutschland gelobt. Durch die vielen Restriktionen, denen kirchliche Verbände und Einrichtungen in China ausgesetzt seien, lerne er das Verhältnis von Staat und Kirchen in Deutschland „wirklich neu zu schätzen“, sagte Fritsche dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die chinesische Regierung versuche beispielsweise, junge Menschen unter 18 Jahren von Kirche und christlichen Angeboten gezielt fernzuhalten.
„Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht von christlichen Gruppen betreut werden“, sagte Fritsche. Auch der Zutritt zu Kirchen sei ihnen verwehrt, erläuterte der Theologe, der aktuell an einer Delegationsreise des Christlichen Vereins Junger Menschen (CVJM) in Bayern durch China teilnimmt. Der CVJM ist ein Mitgliedsverband der Evangelischen Jugend in Bayern. Der CVJM Bayern pflegt seit einigen Jahren eine Partnerschaft mit dem chinesischen CVJM. Ziel der Reise ist es, sich das CVJM-Engagement in China anzusehen, das vor allem in Sozialprojekten stattfindet.
90 Prozent der Menschen in China gehörten keiner Religion an, sagte Fritsche. Der CVJM lebe sein christliches Profil zwar bewusst, „aber trotzdem mit großer Vorsicht“. Während in einzelnen Regionen die politisch Verantwortlichen die lokale Arbeit des CVJM etwa für benachteiligte Kinder und Jugendliche oder in von Naturkatastrophen betroffenen ländlichen Regionen sogar unterstützten, werde sie andernorts extrem kritisch beäugt. „Klar ist: Eine politische Kirche ist in China undenkbar“, sagte Fritsche: „In jeder Kirche hängen Kameras, jedes Wort wird ganz genau gehört.“
Fritsche sagte, der Kontrast im Staats-Kirchen-Verhältnis im Vergleich zu China mache bewusst, wie gut und wichtig „wirkliche Religionsfreiheit“ sei. „Ich merke aber, dass wir auch in Deutschland darüber nachdenken müssen, wo wir uns manchmal abhängig machen als Kirche“, erläuterte der Landesjugendpfarrer und bezog sich dabei unter anderem auf die Debatte der Staatsleistungen an die Kirche. (0872/14.03.20254)