Nach und nach geben die Bundesländer derzeit die Bezahlkarte an Asylbewerber aus. Dabei zeigt sich, dass die Regeln durchaus unterschiedlich ausfallen – etwa wenn es um Bargeldabhebungen oder die Onlinenutzung geht.
Mehr als ein Jahr nach der Einführungs-Einigung setzen die Bundesländer die Bezahlkarte für Geflüchtete mit teils unterschiedlichen Regeln um. So planen etwa Bremen und nach bisherigem Stand auch Thüringen eine Obergrenze für Bargeldabhebungen von bis zu 120 Euro pro Person und Monat, während in den meisten Ländern in der Regel 50 Euro vorgesehen sind. In Brandenburg zum Beispiel gilt diese Summe allerdings nur für Erwachsene, für Minderjährige sind es 25 Euro, wie eine Recherche der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ergab.
Bund und Länder hatten sich bereits im vergangenen Jahr darauf verständigt, statt Bargeld künftig eine Bezahlkarte an geflüchtete Menschen auszugeben. 14 Bundesländer einigten sich dazu auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte. Allerdings können sie dabei im Detail unterschiedliche Regelungen treffen. Schleswig-Holstein etwa will die Nutzung der Karte voraussichtlich nur im eigenen Land erlauben, andere schränken die Onlinenutzung ein. Geldtransfers und Überweisungen ins Ausland sind in der Regel nicht möglich.
Nach und nach führen die Bundesländer derzeit die technisch einheitliche Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Eine Beschwerde eines unterlegenen Bieters hatte die Vergabe zunächst verzögert. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen bei der Umsetzung eigene Wege. Bayern verkündete bereits im Sommer, dass die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte im Freistaat abgeschlossen sei.